Definitionen: ‘RECHTSNACHFOLGER’ bezeichnet eine Person oder ein Unternehmen, denen der Auftraggeber Rechte übertragen oder lizenziert hat, sowie die Lizenznehmer einer solchen Person oder eines solchen Unternehmens. ‘BILDER’ bezeichnet alle vom Bildautor hergestellten Fotografien oder sonstigen Aufnahmen. ‘NUTZUNGSRECHTE’ bezeichnet alle vom Bildautor übertragenen Rechte zur Veröffentlichung, Darstellung oder sonstigen kommerziellen Nutzung der hergestellten Fotografien oder sonstigen Aufnahmen. ‘BILDAUTOR’ bezeichnet den Fotografen als natürliche oder juristische Personen, der die Produktion von Bildern als Urheber tätigt.